Fördermittel, Gesetzgebung, Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsstrategie

Gesetzliche Forderung

1 CORPORATE SUSTAINABLE REPORTING DIRECTIVE (CSRD)

CSRD, die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, verpflichtet zahlreiche Unternehmen zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten. Diese müssen quantitative sowie qualitative Daten aus mehr als 1.000 Datenpunkten in den Bereichen Governance, Umwelt und Soziales enthalten. Die Informationen sind im Lagebericht des Unternehmens zu inkludieren und von einem Wirtschaftsprüfer im Rahmen des Jahresabschlusses zu prüfen.

2 ENERGIEEFFIZIENZGESETZ (EnEFG)

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Ende November 2023 in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist die Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland, die Verringerung des Primär- und Endenergieverbrauchs sowie das Erreichen der nationalen, europäischen und internationalen Energieeffizienzziele. Ab 2024 sind Behörden, Unternehmen und Rechenzentren gesetzlich verpflichtet, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, um eine verbesserte Energieeffizienz zu erzielen. Dazu gehört die Einführung von Energiemanagementsystemen gemäß DIN EN ISO 50001 sowie die Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247- 1. Unternehmen müssen die Erfassung der Abwärmequellen pro Anlage sowie die Bewertung der Möglichkeit zur Abwärmerückgewinnung vornehmen. Die Abwärmedaten müssen erstmals bis zum 01.01.2025 an das BAFA übermittelt und in den Folgejahren jeweils bis zum 31. März aktualisiert werden.

Forderungen Finanzmarkt

3 EU-TAXONOMIE

Die Taxonomie-Verordnung wurde 2020 von der EU eingeführt. Sie spielt eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung der Ziele des EU-Aktionsplans, die Finanzierung nachhaltigen Wachstums zu fördern und Greenwashing zu verhindern. Die EU-Taxonomie schafft die Grundlage für die Nachhaltigkeitsklassifizierung, und definiert, was unter einer „nachhaltigen Investition“ zu verstehen ist. Es wurde damit ein EU-weites verbindliches Klassifizierungssystem für „grüne“, also ökologisch nachhaltige, Wirtschaftsaktivitäten im Bereich Umwelt und
Klima etabliert. Die EU-Klimaziele und Umweltaktivitäten werden in Kriterien zur Einordnung von Wirtschaftsaktivitäten übersetzt.

4 BONITÄTS- / NACHHALTIGKEITSBEWERTUNG

Heute sind die Themen Umwelt-, Sozial- und Governance-Werte (ESG) ein entscheidender Bestandteil der Bonitätsbewertung, die dazu dient, den ESG-Score eines Unternehmens zu verbessern.

Forderungen Kundenmarkt

5 SCIENCE BASED TARGETS (SBTi)

Das SBTi, eine Initiative von CDP, UN Global Compact, World Resources Institute (WRI) und World Wide Fund for Nature (WWF), unterstützt Unternehmen dabei, wissenschaftlich fundierte Ziele zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen zu formulieren. Diese Ziele stehen in Einklang mit dem Pariser Abkommen und dem 1,5°-Ziel. Die Definition und Umsetzung dieser Ziele ermöglicht es Unternehmen, aktiv zum Klimaschutz beizutragen und gleichzeitig langfristige Wettbewerbsvorteile zu sichern.

6 CORPORATE / PRODUCT CARBON FOOTPRINT (CCF / PCF)

Der Corporate- bzw. Produkt-Carbon Footprint (CCF/PCF) bezeichnet die Berechnung der CO2-Emissionen, die einem Unternehmen oder einem Produkt zugeordnet werden. Diese Berechnungen erfolgen nach dem Greenhouse Gas Protocol (GHG) oder der DIN EN ISO 14064-1. Optional kann eine externe Überprüfung und Zertifizierung durch akkreditierte Institutionen durchgeführt werden.

7 NACHHALTIGKEITSBEWERTUNG

Einige Anbieter führen Unternehmensbewertungen im Bereich Corporate Social Responsibility (CSR) durch. Dabei werden Daten anhand von Scorecards erfasst und Ratings vergeben. Diese Bewertungen erlauben einen Vergleich mit anderen Unternehmen im Wettbewerbsumfeld.

Unser Beratungsprozess

zur Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie ist ein strukturierter und ganzheitlicher Ansatz, der sicherstellt, dass die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Kunden optimal berücksichtigt werden.

1. Aufklärung und Status quo: Wir beginnen mit der Dokumentation der aktuellen Situation des Unternehmens, einschließlich seiner Geschäftspraktiken, Ressourcennutzung und bestehenden Nachhaltigkeitsbemühungen. Wir informieren über die Anforderungen der verschiedenen Gesetze und klären Sie auf.
2. Bewertung und Empfehlung: Basierend auf den Ergebnissen der Analyse bewerten wir die Ist-Situation und empfehlen unseren Kunden realistische, messbare Nachhaltigkeitsziele, die den langfristigen Unternehmenserfolg fördern.
3. Entwicklung einer passgenauen Konzeption: In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen als Bausteine, die genau auf ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt sind.
4. Planung der Maßnahmen: Ein detaillierter Fahrplan definiert die zu erreichenden Meilensteine und deren Zeithorizont.
5. Implementierung und Umsetzung: Nach der Entwicklung der Strategie und des Maßnahmenplans unterstützen wir unsere Kunden bei der Implementierung und Integration der Nachhaltigkeitsinitiativen in ihre Geschäftspraktiken und Unternehmenskultur.

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